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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeitreise Schwebebahn GmbH

1. Anwendungsbereich
1.1 Die Leistungen der Zeitreise Schwebebahn GmbH (Schwebodrom) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die Grundlage für den Besuch des Schwebodroms darstellen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Zeitreise Schwebebahn GmbH mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Gäste“ genannt, diese können Einzelpersonen, Familien oder Organisatoren von Besuchergruppen, Veranstalter oder sonstige Dienstleister sein) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.
1.2 Die Mitarbeiter des Schwebodroms sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit den Gästen im Zusammenhang mit den Verträgen zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen bezüglich der Nutzung des Schwebodroms und der dort enthaltenen Ausstellungen und Shows.
1.4 Die Zeitreise Schwebebahn GmbH behält sich das Recht vor, Elemente oder Anlagen aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, zu schließen oder zu entfernen. In solchen Fällen kann keine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgen.

2. Vertragsschluss
2.1 Sämtliche in Prospekten, Katalogen und Webseiten enthaltenen Angaben der Zeitreise Schwebebahn GmbH sind zunächst freibleibend und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar.
2.2 Für den Vertragsabschluss zwischen der Zeitreise Schwebebahn GmbH und den Gästen stellt die Zeitreise Schwebebahn GmbH zwei Möglichkeiten zur Verfügung, den Vertragsabschluss im Internet und den Vertragsabschluss in den Räumlichkeiten des Schwebodroms.
Für den Vertragsabschluss über das Internet gilt das Folgende:
Mit der Buchungsanfrage über www.schwebodrom.de unterbreitet der Gast der Zeitreise Schwebebahn GmbH ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Dieses Angebot kann die Zeitreise Schwebebahn GmbH innerhalb von drei Arbeitstagen annehmen. Die Zeitreise Schwebebahn GmbH wird dem Gast nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt des Angebotes per E-Mail zusenden, mit dieser E-Mail nimmt die Zeitreise Schwebebahn GmbH das Angebot an, so dass der Vertrag mit dem Gast zu Stande kommt. Hat die Zeitreise Schwebebahn GmbH das Angebot nicht bis zum Ablauf des dritten Werktages angenommen, ist es abgelehnt und der Vertrag kommt nicht zu Stande.
2.3 Mit Vertragsschluss erwirbt der Gast das Recht, das Schwebodrom zu betreten sowie die dort aktuellen Ausstellungen bzw. Veranstaltungen bestimmungsgemäß am vereinbarten Tag und für den vereinbarten Zeitraum zu nutzen. Vertragsabschlüsse sind grundsätzlich verbindlich. Soweit kein Rücktrittsrecht besteht, behält die Zeitreise Schwebebahn GmbH grundsätzlich den Anspruch auf den vereinbarten Preis trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Wurden beim Onlinekauf ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch genommen, so sind an der Einlasskontrolle entsprechende Nachweise für seine Berechtigung (z.B. Studentenausweis etc.) vorzuzeigen. Kann der Nachweis zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen nicht erbracht werden, muss der Differenzbetrag zum regulären Ticket nachträglich gezahlt werden.
Bei anmeldepflichtigen Veranstaltungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altersbeschränkungen zu beachten.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Eintrittspreise. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
3.2 Der Eintrittspreis im Falle eines Vertragsschlusses vor Ort ist vor Ort in voller Höhe fällig.
3.3 Bei einer Buchung über das Internet kann der Besucher den Eintrittspreis über die angebotenen Zahlungsarten zahlen.
3.4 Die angebotenen Preise für Veranstaltungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Ziffer 7. a) UStG. Im Ausnahmefall ist für Unternehmen, nach vorheriger schriftlicher Bestätigung, eine Rechnungslegung möglich.
3.5 Ein Gruppenentgelt bleibt in voller Höhe bestehen, auch wenn sich die Teilnehmerzahl reduziert. Die Anzahl der Eintrittskarten wird entsprechend angepasst.

4. Gruppen- bzw. Klassenbuchungen
4.1 Der vereinbarte Termin für eine Gruppenbuchung kann bis maximal sieben Tage vor dem gebuchten Termin auf einen Ausweichtermin verlegt werden, soweit noch Kapazitäten frei sind. Danach ist eine Terminverlegung nicht mehr möglich. Weitere Personen können nachträglich in die Buchung aufgenommen werden, sofern die Anfrage mindestens sieben Tage vor dem gebuchten Termin eingeht und die Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind.
4.2 Die Gruppe sollte rechtzeitig vor dem gebuchten Termin eintreffen. Bei der Ankunft muss sich die Gruppe bei einem zuständigen Mitarbeiter des Schwebodroms anmelden, der dieser dann den Ablauf der Registrierung erklärt.
4.3 Soweit Gruppenmitglieder bzw. Klassenmitglieder unter 12 Jahren an der Buchung teilnehmen, verpflichtet sich der buchende Gast, während des gesamten Aufenthalts diese Gruppenmitglieder zu beaufsichtigen und ist für deren Verhalten verantwortlich.
4.6 Sollte sich ein Gruppenmitglied nicht an die AGB der Zeitreise Schwebebahn GmbH (insb. Hausordnung, Benutzerregeln, Parkregeln und Sicherheits- und Warnhinweise sofern vorhanden) halten, wird dieses Gruppenmitglied nach Maßgabe der Zeitreise Schwebebahn GmbH aus dem Schwebodrom verwiesen.

5. Leistung / Stornierung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Reservierung / Bestätigung der Zeitreise Schwebebahn GmbH, Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
Es gilt für Gruppenbesuche, Abend- oder Sonderveranstaltungen eine kostenlose Stornierungsfrist von 21 Kalendertagen vor dem Leistungszeitpunkt für den Leistungsnehmer. Stornierungen müssen schriftlich per E- mail an team@schwebodrom.de vorgenommen werden. Bei einer Stornierung nach Ablauf der Stornierungsfrist ist eine Stornierungsgebühr in voller Höhe des vereinbarten Entgelts (gilt auch für gastronomische Leistungen) zu zahlen. Entsprechendes gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist deren Eingang der Zeitreise Schwebebahn GmbH. Die Beweislast obliegt dem Leistungsnehmer. Bei gebuchten Gruppenbesuchen, Abend- oder Sonderveranstaltungen wartet das Schwebodrom-Team im Falle einer Verspätung maximal 20 Minuten ab dem geplanten Veranstaltungsbeginn. Voraussetzung dafür ist, dass die Verspätung telefonisch durchgegeben wird: +49 202 94 60 88 30. Ein Anspruch des Leistungsnehmers auf Durchführung der Veranstaltung nach Ablauf der Wartezeit besteht nicht. Die Kosten sind vom Leistungsnehmer zu 100 Prozent zu tragen. Bei sonstigen Verspätungen verkürzt sich die Veranstaltung um die entsprechende Zeit. Für einen Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.

6. Gutscheine
Die Zeitreise Schwebebahn GmbH verkauft auch Wertgutscheine. Diese können in Höhe ihres Wertes eingelöst werden. Der Wert gilt jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie können in der Regel an der Kasse eingelöst werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen. Bei Verlust eines Gutscheins wird dieser nicht ersetzt.
Gutscheine sind ausgehend vom Kaufdatum gültig bis zum 31.12. des übernächsten Jahres. (Beispiel: Kaufdatum: 31.12.2024 -> Gültigkeit: 31.12. 2026; Kaufdatum 5.1.2025 -> Gültigkeit: 31.12.2027).

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Zeitreise Schwebebahn GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8. Rücktritt des Veranstalters
Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist die Zeitreise Schwebebahn GmbH berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

9. Besondere Nutzungsbedingungen
9.1 Kinder unter 6 Jahren dürfen das Schwebodrom nicht besuchen. Kinder von 6 – 13 Jahren können mit einer Begleitperson das Schwebodrom besuchen.
9.2 Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Besucher, dass ihm die wesentlichen Merkmale und Sicherheitsbestimmungen des gesamten Schwebodroms inklusive seiner Risiken und Gefahren bekannt sind und der Nutzung des Schwebodroms medizinische Gründe nicht entgegenstehen.
9.3 Jeder Besucher ist verpflichtet, sämtliche Sicherheitsbestimmungen und -hinweise sowie sonstige für das Schwebodrom vorhandenen Regeln zu beachten. Unfälle, Sachschäden und Verletzungen müssen unverzüglich angezeigt werden.
9.4. Der Besucher ist verpflichtet, sich an die Weisungen und Vorgaben des Personals zu halten. Die Mitarbeiter der Zeitreise Schwebebahn GmbH können, wenn es im eigenen Interesse und/oder zugunsten der Sicherheit der anderen Gäste und/oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und/oder den Zugang zur Anlage versagen. Bei Nutzungen durch Gruppen, Personenmehrheiten oder Gemeinschaftsveranstaltungen hat regelmäßig ein/e Gruppenleiter/in, Klassenlehrer/in oder Vertreter/in des Veranstalters für die Einhaltung dieser AGB zu sorgen. Insbesondere obliegt ihr/ihm die Aufsichtspflicht.
9.5 Im gesamten Bereich des Schwebodroms ist das Rauchen strengstens untersagt.
9.6 Fotografieren in den Ausstellungsräumen ist nur ohne Blitz und zu nicht-kommerziellen Zwecken gestattet. Das Anfertigen von Video-/Audiomitschnitten ist nicht gestattet.
9.6 Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken ist im gesamten Ausstellungsbereich nicht gestattet.
9.7 Der Aufenthalt im Eingangsbereich ist nur zum Erwerb von Eintrittskarten/Gutscheinen bzw. Merchandiseartikeln oder zur Information über das Schwebodrom gestattet. Hinter der Einlasskontrolle ist ein Betreten der öffentlichen Bereiche nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, das Betreten nicht-öffentlicher Bereiche und der Betriebsräume ist verboten.
9.8 Der Gast verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes im Schwebodrom zu einer sorgfältigen Benutzung der Räumlichkeiten, insbesondere der Einrichtung und des Inventars. Störungen des Betriebsablaufes, gleich welcher Art, sind zu unterlassen. Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber jeder Art sind im Schwebodrom außer Betrieb zu halten. Optische Zeigegeräte (z.B. Laserpointer) dürfen von Gästen nicht verwendet werden. Im Interesse eines störungsfreien Ablaufs ist die Zeitreise Schwebebahn GmbH berechtigt, den Gast zum unverzüglichen Abschalten des Gerätes oder ihn zum Verlassen des Schwebodroms aufzufordern.
9.9 Der Gast verpflichtet sich, sorgsam mit der technischen Ausstattung umzugehen und die Ausstellungsexponate nicht zu berühren. Die Gäste haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Während des Aufenthalts im Schwebodrom haben Eltern, Lehrer sowie Aufsichts- und Erziehungsberechtigte die Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass die Sicherheit der Ausstellungsstücke und technischen Ausstattung nicht gefährdet wird. Eltern bzw. Aufsichts- oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Zeitreise Schwebebahn GmbH haftet nicht für entstandene Schäden an Privateigentum während des Aufenthaltes im Schwebodrom. Für die Garderobe und Privateigentum wird keine Haftung übernommen.

10. Benutzerhinweise zum Umgang mit VR-Technologie (VR-Brillen)
Die folgenden Hinweise sollen Verletzungen, Beschwerden und Sachschäden vorbeugen bzw. verringern:
10.1 Während der Fahrt darf der Platz nicht verlassen werden. Die Nutzung von nicht autorisierten Geräten, Zubehör bzw. Software ist nicht gestattet
10.2. VR-Brillen sollten nicht bei Müdigkeit, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei Magen- oder Darmproblemen oder generell körperlichem Unwohlsein verwendet werden. Auch bei Schwangerschaft, binokularer Sehstörung oder einer psychischen Erkrankung, sowie Herzkrankheit oder anderweitig schwerwiegenden Erkrankungen sollten VR-Brillen nicht verwendet werden.
10.3 Die Nutzung von VR-Brillen kann zu Krampfanfällen und Epilepsie führen. VR-Brillen erschaffen eine immersive virtuelle Realität, die von der tatsächlichen Umgebung ablenkt und deren Wahrnehmung verhindern kann. Sie können zu Störungen des Gleichgewichtssinnes führen. Verletzungen könnten durch Stolpern, Aufstehen oder Aufschlagen auf andere Objekte entstehen.
10.4 Beim Auftreten folgender Symptome sollte eine Verwendung von VR-Brillen sofort durch Absetzen unterbrochen werden: Krampfanfälle, Ohnmacht, Sehbeeinträchtigungen, veränderte, verschwommene oder doppelte Sicht oder andere Anomalien beim Sehen, Augen- und Muskelzucken, Beschwerden oder Schmerzen im Kopf oder in den Augen, unwillkürliche Bewegungen, Schwindel, Orientierungslosigkeit, Störungen des Gleichgewichtssinns, Beeinträchtigungen der Hand-Auge-Koordination, übermäßiges Schwitzen, erhöhter Speichelfluss, Übelkeit, Benommenheit, Müdigkeit, oder Symptome der Reise- oder Seekrankheit.
10.5 Diese Symptome können, vergleichbar den Symptomen, die manche Menschen nach Verlassen eines Schiffs erleben, auch erst deutlich nach der Nutzung von VR-Brillen beginnen, einige Zeit anhalten und sogar erst einige Stunden nach der Nutzung deutlicher werden. Wer unter solchen oder ähnlichen Symptomen leidet, sollte kein Fahrzeug führen, keine Maschinen bedienen und keine Tätigkeiten ausüben, die besondere Anforderungen an visuelle oder körperliche Leistungsfähigkeit stellen. Sollten die Symptome nicht verschwinden, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
10.6 In den VR-Brillen sind Lautsprecher integriert, die Magnete und Bestandteile enthalten, die Funkwellen ausstrahlen. Dies kann die Funktion von elektronischen Geräten wie Herzschrittmachern, Hörgeräten und Defibrillatoren beeinträchtigen. Deshalb sollten sie erst nach Rücksprache mit einem Arzt verwendet werden.
10.7 Trotz sorgfältiger Reinigung der Brille, ist die Ansteckungsgefahr von Krankheiten (Infektion der Augen, der Haut oder der Kopfhaut) nicht ausgeschlossen.

11. Haftung
11.1 Die Zeitreise Schwebebahn GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Zeitreise Schwebebahn GmbH.
11.2 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche der Gäste, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Besuch des Schwebodroms entstehen, ausgeschlossen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.
11.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht
• bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch die Zeitreise Schwebebahn GmbH. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wird eine Kardinalpflicht lediglich fahrlässig verletzt (einfache Fahrlässigkeit), so ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
• für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Sonstiges
Ist der Gast Kauffrau oder Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag das am Geschäftssitz der Zeitreise Schwebebahn GmbH zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die Zeitreise Schwebebahn GmbH ist jedoch auch berechtigt, solche Gäste an ihrem Sitz zu verklagen.

13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Abschnitte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

14. Schlussbestimmung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeitreise Schwebebahn GmbH gelten ab dem 01.10.2023.

Stand Oktober 2023